Mehr Infos

Mietpreisbremse: Abtretung an Inkassodienstleister sittenwidrig – AG Berlin-Mitte

von Fabian Bagusche

Mietpreisbremse: Abtretung an Inkassodienstleister sittenwidrig

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat mit Urteil vom 24.11.2025 (Az. 113 C 5049/25) eine für die Praxis hochrelevante Entscheidung zur Mietpreisbremse getroffen. Das Gericht erklärte die Abtretung von Mieteransprüchen an einen Inkassodienstleister wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB für nichtig und wies die Klage vollständig ab.

Sachverhalt: Abtretung von Mietpreisbremse-Ansprüchen

Der Mieter hatte seine Ansprüche aus der Mietpreisbremse an einen gewerblichen Inkassodienstleister abgetreten. Dieser machte anschließend aus abgetretenem Recht umfangreiche Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegen die Vermieterin geltend. Die Vergütung des Inkassodienstleisters war erfolgsabhängig ausgestaltet und orientierte sich nicht an anwaltlichen Gebühren.

Besonders auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung

Nach Auffassung des Amtsgerichts lag ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Der Inkassodienstleister hätte im Erfolgsfall erhebliche Beträge vereinnahmt, obwohl seine Tätigkeit weitgehend automatisiert erfolgte und der tatsächliche Arbeitsaufwand gering war. Dem stand ein Honorar gegenüber, das die vergleichbaren gesetzlichen Anwaltsgebühren um ein Vielfaches überstieg.

Das Gericht stellte klar, dass sich Anbieter von Rechtsdienstleistungen ohne Anwaltszulassung bei der Vergütung jedenfalls an den anwaltlichen Gebühren messen lassen müssen. Eine massive Überschreitung verstoße gegen die guten Sitten.

Umgehung gesetzgeberischer Wertungen

Besonders deutlich kritisierte das Gericht, dass der Inkassodienstleister seine Vergütungsstruktur anpasste, um eine gesetzgeberische Deckelung des Gebührenwerts bei Streitigkeiten zur Mietpreisbremse faktisch zu umgehen. Dies stelle einen eigenständigen Verstoß gegen die guten Sitten dar und spreche zusätzlich für die Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung.

Auskünfte nicht immer im Interesse des Mieters

Bemerkenswert ist auch die Feststellung des Gerichts, dass die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nicht in jedem Fall im Interesse des Mieters liegt. In bestimmten Konstellationen kann die Auskunft dazu führen, dass gesetzliche Fristen zugunsten des Vermieters in Lauf gesetzt werden. Wird dennoch pauschal Auskunft verlangt, dient dies allein den wirtschaftlichen Interessen des Inkassodienstleisters und nicht denen des Mieters.

Vermieter kann sich auf Nichtigkeit berufen

Das Amtsgericht stellte klar, dass sich auch der Vermieter als unmittelbarer Anspruchsgegner auf die Nichtigkeit der Abtretung berufen kann. Da die Abtretung unwirksam war, fehlte dem Inkassodienstleister die Aktivlegitimation. Sämtliche geltend gemachten Auskunfts- und Zahlungsansprüche scheiterten bereits aus diesem Grund.

Fazit für die Praxis

Die Entscheidung des AG Berlin-Mitte hat erhebliche Bedeutung für Verfahren zur Mietpreisbremse. Sie stärkt die Position von Vermietern gegenüber gewerblichen Forderungseinziehern und setzt der wirtschaftlich ausufernden Abtretungspraxis klare Grenzen. Für Mieter zeigt das Urteil, dass nicht jedes vermeintlich „kostenlose“ Durchsetzungsmodell ihrer Interessen tatsächlich rechtlich Bestand hat.

Zurück

Fachanwalt Mietrecht & WEG Recht
RA Fabian Bagusche
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Bagusche & Partner Rechtsanwälte

Erstberatung

Kostenlose Erstberatung in 4 Schritten

Formular ausfüllen und ggf. Unterlagen zum Fall hochladen

Prüfung durch einen Fachanwalt i.d.R. innerhalb von 3 Tagen

Schriftliche oder telefonische Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch einen Fachanwalt

Unverbindliches und kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt

Persönliche Daten
Angaben zum Fall
Art der Beratung
Möchten Sie Unterlagen beifügen?
Zulässige Dateien: PDF, Word, Excel, JPG, BNP
Zustimmung AMB & Datenschutz
Alle Angaben korrekt?
Bitte addieren Sie 5 und 1.
BPR - Anwalt Mietrecht Berlin

Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB
Friedrichstr. 171
10117 Berlin

+49 (0) 30 5444 95 99-0

+49 (0) 30 5444 95 99-99

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Schnell Sicher Effizient - Digitale TOP-Kanzlei
Copyright 2026 Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB. Alle Rechte vorbehalten.

Es werden notwendige Cookies und Matomo Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close