Mehr Infos

Eigenbedarfskündigung: Lose Lebensplanung reicht nicht aus

von Fabian Bagusche

Der Fall vor Gericht

In dem streitgegenständlichen Fall hatte das Amtsgericht Hamburg über die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zu entscheiden.

Die auf Räumung klagenden Vermieter haben eine 6-Zimmer-Wohnung wegen angeblichen Eigenbedarfs für ihren 23-jährigen Sohn gekündigt, der Student einer Hochschule in der Innenstadt sei und die Wohnung gemeinsam mit vier Freunden beziehen wolle, um eine Wohngemeinschaft zu gründen. Der beklagte Mieter setzte sich gegen die Eigenbedarfskündigung zur Wehr und bestritt die Nutzungsabsicht des Sohnes des Vermieters. Daraufhin erhob der Vermieter Räumungsklage vor dem Amtsgericht Hamburg.

Keine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs

Ohne Erfolg! Die Räumungsklage des Vermieters wurde abgewiesen.

Das Gericht hat nach durchgeführter Beweisaufnahme entschieden, dass es keinen ausreichend "verfestigten" Eigenbedarf für die Kündigung gab und somit kein Räumungsanspruch besteht. Eine Kündigung "auf Vorrat" ist nach ständiger Rechtsprechung unwirksam, so das Amtsgericht.

Zwar hat das Gericht nicht verkannt, dass der Sohn des Vermieters angegeben hat, dass er die Wohnung mit Freunden teilen möchte, aber es wurde offensichtlich nicht über die Höhe der Miete gesprochen. Außerdem haben weder der angehörte Zeuge, hier der potentielle Mitbewohner des Sohnes des Vermieters, noch die angeblichen weiteren Interessenten die Wohnung besichtigt, so dass unklar war, wer welches Zimmer nutzen würde.

Lose Lebensplanung rechtfertigt Ausspruch der Eigenbedarfskündigung nicht

Dies zeigte nach Auffassung des Amtsgericht, dass die Entscheidung, ob die Wohnung gemeinsam genutzt werden soll, noch nicht getroffen wurde und es sich um eine "lose Lebensplanung" handelt. Der Klägervertreter hat auch bestätigt, dass die potentiellen Untermieter sich derzeit anderweitig orientieren und möglicherweise auf den Plan zurückkommen würden, wenn die Wohnung zur Verfügung steht und ein Umzug in ihre Lebensumstände passt.

Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Die Entscheidung zeigt, dass eine vage Lebensplanung nicht ausreicht um eine Eigenbedarfskündigung zu rechtfertigen. Der Nutzungswunsch des Vermieters muss bereits hinreichend verdichtet sein. Andernfalls handelt es sich um eine unzulässige „Vorratskündigung“.

Eine Räumungsklage, die abgewiesen wird, weil der Vermieter nicht hinreichend nachweisen konnte, dass der im Kündigungsschreiben beschriebene Eigenbedarf ausreichend "verfestigt" ist, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Eigenbedarf das Ende des Mietverhältnisses nicht rechtfertigt. In diesem Fall kann der Vermieter erneut kündigen und eine weitere Räumungsklage erheben. Denn es ist möglich, dass ein zunächst noch nicht ausreichend verfestigter Eigenbedarf sich mit der Zeit weiter festigt und schließlich die Kündigung rechtfertigt

Sie haben Fragen zur Eigenbedarfskündigung? Ihnen wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt? Als Anwalt für Mietrecht in Berlin berate ich Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos.

Zurück

Fachanwalt Mietrecht & WEG Recht
RA Fabian Bagusche
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Bagusche & Partner Rechtsanwälte

Erstberatung

Kostenlose Erstberatung in 4 Schritten

Formular ausfüllen und ggf. Unterlagen zum Fall hochladen

Prüfung durch einen Fachanwalt i.d.R. innerhalb von 3 Tagen

Schriftliche oder telefonische Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch einen Fachanwalt

Unverbindliches und kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt

Persönliche Daten
Angaben zum Fall
Art der Beratung
Möchten Sie Unterlagen beifügen?
Zulässige Dateien: PDF, Word, Excel, JPG, BNP
Zustimmung AMB & Datenschutz
Alle Angaben korrekt?
Was ist die Summe aus 3 und 5?
BPR - Anwalt Mietrecht Berlin

Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB
Friedrichstr. 171
10117 Berlin

+49 (0) 30 5444 95 99-0

+49 (0) 30 5444 95 99-99

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Schnell Sicher Effizient - Digitale TOP-Kanzlei
Copyright 2024 Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB. Alle Rechte vorbehalten.

Es werden notwendige Cookies und Matomo Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close