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Kündigungsfolgeschaden im Mietrecht Berlin – Haftungsrisiken für Vermieter

von Fabian Bagusche

Kündigungsfolgeschaden im Mietrecht: Wenn eine Kündigung teuer werden kann

Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fabian Bagusche, gemeinsam mit Tiffany Wikarek, wissenschaftliche Mitarbeiterin, veröffentlicht in AnwZert MietR 16/2025

Kündigung heißt nicht automatisch: Alles erledigt

Viele Vermieter und Mieter gehen davon aus, dass mit der Kündigung eines Mietverhältnisses auch alle rechtlichen Fragen erledigt sind. In der Praxis – insbesondere im Berliner Mietrecht – ist das jedoch häufig nicht der Fall.

Nach einer Kündigung kann es zu weiteren Streitigkeiten kommen, etwa über Schadensersatz. Dabei geht es nicht um die Kündigung selbst, sondern um finanzielle Nachteile, die durch den Auszug und die Beendigung des Mietverhältnisses entstehen. Juristen sprechen hier von einem sogenannten Kündigungsfolgeschaden.

Was bedeutet „Kündigungsfolgeschaden“?

Ein Kündigungsfolgeschaden liegt vor, wenn einer Partei durch die Kündigung finanzielle Nachteile entstehen. Wichtig ist: Der Schaden entsteht nicht allein durch ein Fehlverhalten, sondern dadurch, dass dieses Verhalten zur Kündigung geführt hat.

Typische Beispiele sind Umzugskosten, Kosten für die Suche nach einer neuen Wohnung, höhere Miete für eine Ersatzwohnung oder Kosten für Makler und Rechtsanwälte.

Warum ist das Thema in Berlin besonders wichtig?

In Berlin ist Wohnraum knapp und Kündigungen werden häufig genau geprüft. Das gilt vor allem bei Eigenbedarfskündigungen. Gerichte schauen nicht nur darauf, ob die Kündigung formal wirksam ist, sondern auch darauf, ob sie fair und korrekt umgesetzt wurde.

Fehler oder Pflichtverletzungen können dazu führen, dass trotz wirksamer Kündigung Schadensersatz verlangt werden kann – teilweise in erheblicher Höhe.

Was bedeutet das für Vermieter?

Vermieter sollten Kündigungen sorgfältig vorbereiten. Pflichtverletzungen von Mietern sollten dokumentiert werden, etwa durch Abmahnungen oder Schriftverkehr.

Besonders bei Eigenbedarf ist Vorsicht geboten. Wird der Eigenbedarf nur vorgeschoben, fällt später weg oder wird eine freie Ersatzwohnung nicht angeboten, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.

Auch bei Räumungsvergleichen gilt: Allgemeine Formulierungen reichen oft nicht aus, um spätere Forderungen auszuschließen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte klare und eindeutige Regelungen treffen.

Was bedeutet das für Mieter?

Auch für Mieter kann das Thema wichtig sein. Wer aufgrund einer Kündigung auszieht, sollte prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob durch sie ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Mieter können unter Umständen Ersatz für Umzugskosten, höhere Mieten oder andere Aufwendungen verlangen. Allerdings müssen sie nachweisen, dass der Schaden wirklich durch die Kündigung entstanden ist und dürfen keine unnötigen Kosten verursachen.

Wichtig zu wissen: Ein gerichtlicher Räumungsvergleich bedeutet nicht automatisch, dass alle Ansprüche erledigt sind. Entscheidend ist, was konkret vereinbart wurde.

Fazit

Eine Kündigung kann weitreichende finanzielle Folgen haben – für Vermieter ebenso wie für Mieter. Der Kündigungsfolgeschaden ist daher ein wichtiges Thema im Berliner Mietrecht.

Der von Rechtsanwalt und Fachanwalt Fabian Bagusche gemeinsam mit Tiffany Wikarek veröffentlichte Fachaufsatz zeigt, worauf es ankommt und warum es sinnvoll ist, Kündigungen nicht isoliert zu betrachten, sondern mögliche Folgerisiken von Anfang an mitzudenken.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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RA Fabian Bagusche
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