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Mehr Mietprozesse 2025: Mieterhöhungen und Eigenbedarf stark gestiegen | Mietrecht Berlin

von Fabian Bagusche

Mehr Mietprozesse in Deutschland: Mieterhöhungen und Eigenbedarf stark gestiegen

Die aktuelle Prozess-Statistik 2025 des Deutschen Mieterbundes (DMB) zeigt einen deutlichen Anstieg mietrechtlicher Streitigkeiten vor deutschen Gerichten. Besonders auffällig: Verfahren wegen Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen nehmen spürbar zu. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin hat diese Entwicklung erhebliche praktische Bedeutung.

197.092 Mietrechtsstreitigkeiten im Jahr 2024

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts kam es im Jahr 2024 bundesweit zu 197.092 Wohnraummietsachen vor Amts- und Landgerichten. Das entspricht einem Anstieg von 7,8 % gegenüber dem Vorjahr (182.826 Verfahren). Der überwiegende Teil der Verfahren wurde vor den Amtsgerichten geführt (190.309 Verfahren), während 6.783 Verfahren in der Berufungsinstanz vor Landgerichten anhängig waren (WuM 2026, 72-73).

Mieterhöhungen auf Platz 2 der häufigsten Streitigkeiten

Besonders deutlich gestiegen sind Streitigkeiten über Mieterhöhungen. Sie machen mittlerweile 21,8 % aller mietrechtlichen Verfahren aus (Vorjahr: 17,4 %). Damit belegen Mieterhöhungsprozesse Platz zwei im Ranking der häufigsten Streitgegenstände.

Gerade in Berlin spielen Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel, Modernisierungsmieterhöhungen oder Fragen zur Mietpreisbremse eine zentrale Rolle. Angesichts steigender Vergleichsmieten und zunehmender wirtschaftlicher Belastungen wächst das Konfliktpotenzial zwischen Mietern und Vermietern erheblich.

Eigenbedarfskündigungen weiter auf hohem Niveau

Auch Eigenbedarfskündigungen bleiben ein bedeutender Streitgegenstand. Ihr Anteil lag 2025 bei 6,8 %. Hochgerechnet entspricht dies rund 14.200 gerichtlichen Verfahren im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Eigenbedarfsprozesse um etwa 2,1 %.

Besonders brisant: Nach Angaben der Mietervereine besteht bei etwa der Hälfte der ausgesprochenen Eigenbedarfskündigungen der Verdacht, dass der Eigenbedarf lediglich vorgeschoben sein könnte. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach rechtlicher Beratung in diesem Bereich in den vergangenen Jahren um 30 bis 50 % gestiegen.

Weitere häufige Streitpunkte im Mietrecht

Den größten Anteil aller Verfahren machen weiterhin allgemeine Vertragsverletzungen aus (28,4 %). Hierunter fallen unter anderem Streitigkeiten wegen Wohnungsmängeln, Mietminderungen, Tierhaltung oder Fragen zur Mietpreisbremse. Ebenfalls häufig sind Auseinandersetzungen über Betriebskostenabrechnungen (16,4 %) sowie über die Mietkaution (15,7 %).

Was bedeutet die Statistik für Berlin?

Der Berliner Wohnungsmarkt ist weiterhin stark angespannt. Steigende Mieten, Modernisierungen und zunehmende Eigenbedarfskündigungen führen dazu, dass mietrechtliche Konflikte häufiger gerichtlich ausgetragen werden. Für Mieter wie Vermieter ist daher eine frühzeitige und fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um Risiken zu minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

Als auf das Mietrecht in Berlin spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei Mieterhöhungen, Kündigungen, Eigenbedarf, Betriebskostenstreitigkeiten sowie Verfahren zur Mietpreisbremse – außergerichtlich und gerichtlich.

Fazit: Mietrechtliche Konflikte nehmen weiter zu

Die aktuelle Statistik verdeutlicht: Das Mietrecht bleibt eines der konfliktträchtigsten Rechtsgebiete. Insbesondere Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen sorgen für steigende Prozesszahlen. Wer in Berlin von einer Mieterhöhung oder Kündigung betroffen ist, sollte die Rechtslage sorgfältig prüfen lassen.

Sie haben Fragen zu Mieterhöhung oder Eigenbedarf in Berlin?
Kontaktieren Sie uns gerne für eine rechtliche Ersteinschätzung.

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RA Fabian Bagusche
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