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Bagusche & Partner Rechtsanwälte
Anwalt im Mietrecht - Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen!
FAQ - Was kostet ein Anwalt für Mietrecht

Wie berechnen sich Anwaltskosten im Mietrecht?

Bei der Anwaltsvergütung nach RVG werden die Kosten für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten – außergerichtliche Vertretung, gerichtlicher Termin, Vergleichsschluss etc. – exakt festgelegt.

Die Höhe der anwaltlichen Gebühren richtet sich nach dem sog. Streitwert. Der Streitwert ist der Geldbetrag, um den es bei der Rechtsangelegenheit geht. Bei Ansprüchen, die dem Betrag nach feststehen – z. B. Kosten einer Notreparatur – ist die Berechnung anhand einer Tabelle zum RVG leicht möglich. In anderen Fällen – z. B. bei einer Kündigung oder der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung – ist die Berechnung des Streitwertes nicht so einfach. So beträgt der Streitwert im Falle einer Kündigung beispielsweise die 12-fache monatliche Netto-Miete.

Exakte Tabellen für die Rechtsanwaltsvergütung finden sich in Anlage 2 des RVG. Bestimmten Streitwerten werden dort bestimmte Gebühren zugeordnet. Beläuft sich der Streitwert auf 500 Euro betragen die Anwaltsgebühren in der Regel nur rund 50 Euro und Postpauschale i.H.v. 20 Euro zzgl. MwSt.. Bei einem hohen Streitwert, z. B. im Zusammenhang mit einer Vermieterkündigung (z. B. 5000 Euro Streitwert), betragen die gesetzlichen Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung beispielsweise rund 300 Euro und Postpauschale zzgl. MwSt.. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren entstehen zusätzliche Anwalts- und Prozesskosten, die aber ebenfalls exakt aus dem Gesetz zu entnehmen und damit ebenfalls genau kalkulierbar sind.

Die Gebühr nach Tabelle wird je nach Schwierigkeit der Tätigkeit mit einem bestimmten Abrechnungsfaktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Geht es um außergerichtliche Tätigkeiten kommt in der Regel der Faktor 1,3 zur Anwendung. Nur wenn der Fall besonders schwierig oder zeitintensiv ist, kann ein höherer Faktor angewendet werden.

Wer trägt die Anwalts- und Prozesskosten?

Grundsätzlich trägt derjenige die Anwaltskosten, der einen Rechtsanwalt beauftragt und seine Tätigkeit in Anspruch nimmt.

Kommt es zu einer außergerichtlichen Auseinandersetzung z. B. zu einem außergerichtlichen Vergleich, kann die Gegenseite verpflichtet werden, Anteile der Anwaltskosten zu tragen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entscheidet das Gericht auch über die Kosten: zwar muss derjenigen, der im Verfahren teils oder vollständig Recht bekommt, zunächst seine Kosten tragen. Er hat jedoch gegen seinen Gegner einen Anspruch auf Erstattung der Kosten – ganz oder teilweise.

Bekommt man einen Teil der Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten) nicht erstattet, kann ggfs. eine bestehende „Mietrechtsschutz“ (Rechtsschutzversicherung für Mietrecht) für diese Kosten aufkommen. Ob und für welche Kosten die „Rechtsschutz“ aufkommt, sollte im Vorfeld mit einer sog. Deckungszusage abklären.

Sie wollen eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen? Dabei unterstütze ich Sie als Anwalt und Fachanwalt für Mietrecht in Berlin gerne!

Was ist eine Honorarvereinbarung?

Außerdem können Anwalt und Mandant eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.

Hier ist einerseits eine Vergütung auf Stundenbasis möglich. Die Abrechnung erfolgt dann nach Zeitaufwand der Beratung. Hier ist es möglich die Anzahl der Stunden, die abgerechnet werden können, absolut zu begrenzen. Außerdem ist es möglich, eine Pauschalhonorar für bestimmte Tätigkeiten des Anwalts zu vereinbaren. Diese Honorarvereinbarungen sind für beide Seiten bindend.

Sie haben Fragen zu den Kosten eines Mietrechtsstreits? Sprechen Sie uns gerne an! Als Anwalt und Fachanwalt für Mietrecht in Berlin klären wir gerne Ihre Fragen zum Thema Anwaltskosten im Mietrecht!

BPR - Anwalt Mietrecht Berlin

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