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Wohnraummietrecht

Bagusche+ Partner Rechtsanwälte

Wohnraum: Anwalt für Mietrecht in Berlin

Wohnraummietvertrag

Sie sind Mieter bzw. Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses in Berlin? Als Fachanwalt für Mietrecht in Berlin bzw. Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin unterstütze ich Sie - außergerichtlich und vor Gericht!

Das Mietrecht über Wohnraum ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt. Der Schutz der Mieter wird dabei grundsätzlich in den Vordergrund gestellt. Immerhin ist die Wohnung bzw. das Haus der Lebensmittelpunkt der Mieter und deswegen besonders schutzbedürftig. Zusätzlich finden sich im Mietvertrag viele Regelungen, die das gesetzliche Mietrecht ergänzen und das Mietverhältnis individuell gestalten.

Die wichtigsten Fakten zum Mietrecht, zum Mietvertrag und wie man gegen eine Kündigung des Mietvertrages vorgehen kann, bzw. wie man eine Kündigung erfolgreich durchsetzt, erfahren Sie auf dieser Seite. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin berate ich Sie gerne.

Fachanwalt Mietrecht & WEG Recht
RA Fabian Bagusche
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Rechtsanwältin für Mietrecht
RAin Kathrin Otto
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Kündigung

Dass ein Vermieter den Mietvertrag über eine Wohnung in Berlin kündigt, ist für Mieter eine echte „Horrorvorstellung“. Denn gerade, wenn man die Vorteile eines älteren, günstigen Mietvertrages genießt und es gleichzeitig schwer ist, eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden, ist eine Vermieterkündigung ein Schock.

Nicht selten ist das außerdem ein finanzielles Problem: Umzugskosten, Makler, höhere Miete in Zukunft etc.

Aber: Der Mieterschutz im deutschen Mietrecht ist stark! Vermieter können einen Mietvertrag über Wohnraum nicht „einfach so“ kündigen.

Damit Sie gut informiert sind, wann ein Vermieter unter welchen Voraussetzungen einen Mietvertrag in Berlin kündigen darf, klären wir Ihre wichtigsten Fragen zur Vermieterkündigung und den Folgen einer unwirksamen Vermieterkündigung. Vermieterkündigungen sind nämlich nur unter engen Voraussetzungen möglich und sorgen immer wieder für Rechtsstreitigkeiten, für die man einen Anwalt für Mietrecht in Berlin braucht.

Fragen? Sprechen Sie uns an!

Haben Sie weitergehende Fragen – kontaktieren Sie uns gerne!  Als Anwalt für Mietrecht in Berlin beantworte ich gerne Ihre Fragen!

BPR - Anwalt Mietrecht Berlin

Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB
Friedrichstr. 171
10117 Berlin

+49 (0) 30 5444 95 99-0

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Widerspruch & Härtefall- das gilt es zu wissen!

Aber auch wenn eine Kündigung – ob „normale“ Vermieterkündigung oder Sonderkündigung nach §573a BGB – alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist man als Mieter einer Kündigung nicht hilflos ausgeliefert. Denn trifft eine Kündigung des Vermieters einen Mieter (oder seine Angehörigen) besonders hart, kann man als Mieter der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen. 

Was ist aber ein Härtefall, der Mieter dazu berechtigt, der Kündigung zu widersprechen? Anerkannte Härtefälle für Mieter sind alle Nachteile 

-       wirtschaftlicher 

-       finanzieller 

-       gesundheitlicher 

-       familiärer oder 

-       persönlicher Art. 

So kann z.B. eine fehlende Wohnungsalternative, hohes Alter, Krankheit und Behinderung oder Schwangerschaft ein rechtlich haltbarer Grund sein, einer Vermieterkündigung zu widersprechen. 

Damit der Widerspruch wirksam ist, muss er allerdings einige formelle Anforderungen einhalten. Er muss 

-       schriftlich erfolgen 

-       die Gründe für den Widerspruch enthalten und 

-       dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugehen. 

Diese Frist kann wegfallen, wenn der Vermieter im Kündigungsschreiben nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweist oder Frist und formale Anforderungen für den Widerspruch nicht benennt! Hier kommt es auf den exakten Wortlaut der Kündigung an! 

Wichtig ist außerdem zu wissen: Könnte der Vermieter in einem konkreten Fall auch außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen, besteht das Widerspruchsrecht nicht! Das legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich so fest! 

 Als Anwalt für Mietrecht in Berlin kläre ich gerne für Sie, ob Sie erfolgreich gegen die Kündigung widersprechen können. 

Und was bewirkt ein Widerspruch gegen die Kündigung?

Eine Menge! Ist der Widerspruch berechtigt, kann man als Mieter gem. § 574a BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das wird immer dann erfolgreich sein, wenn die Härte für den Mieter im Vergleich zu den Interessen des Vermieters an der Kündigung nach einer umfassenden Interessenabwägung schwerer wiegt. 

Und was passiert dann mit dem Mietvertrag? Hat man als Mieter erfolgreich widersprochen, besteht das Mietverhältnis so lange weiter, wie es im Einzelfall angemessen ist (z.B. Ende der Schwangerschaft, Ende einer Behandlung wegen Krankheit etc.). Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit ist eher die Ausnahme. Ich als Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin berate Sie gerne.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, der die Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. 

Unzumutbar bedeutet: Das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist derart zerstört, dass man das Mietverhältnis nicht mehr „normal“ fortsetzen kann. Das kann der Fall sein, wenn der Mieter die Miete mehrmals hintereinander nicht oder unpünktlich zahlt, er die Wohnung ohne Erlaubnis als Büro nutzt oder untervermietet. Auch die massive Störung des Hausfriedens kann Anlass für eine fristlose Kündigung sein. 

Der Vermieter muss allerdings – außer bei Zahlungsrückständen – eine Abmahnung aussprechen, bevor er fristlos kündigt. Zuguterletzt muss auch eine fristlose Kündigung den Formvorschriften entsprechen, um wirksam zu sein. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin prüfe ich gerne für Sie, ob die fristlose Kündigung rechtens ist.

Unwirksame Kündigung – Auszug – Schadensersatz!

Weil die rechtlichen Anforderungen an eine fristlose Vermieterkündigung hoch sind, ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass eine solche Kündigung die Anforderungen nicht erfüllt und deswegen unwirksam ist.

Besteht eine Chance, dass die Kündigung unwirksam ist, sollte man deswegen über rechtliche Schritte nachdenken, denn:

• Ist die Kündigung unwirksam und ist man noch nicht ausgezogen, besteht der Mietvertrag unverändert fort – man muss nicht ausziehen!

• Ist man ausgezogen, obwohl man nicht hätte ausziehen müssen, kann man in der Regel Schadensersatz vom Vermieter verlangen, z .B. für Umzugskosten, höhere Miete in der neuen Wohnung etc.

Sind noch Fragen zum Thema Kündigung einer Mietwohnung in Berlin offengeblieben? Oder brauchen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht in Berlin für einer Auseinandersetzung wegen einer Kündigung. Kontaktieren Sie uns gerne. 

Räumungsklage

Räumungsklage erheben Vermieter, wenn Mieter nach der Kündigung aus dieser Wohnung nicht ausziehen wollen. Im Verfahren prüft das Gericht dann, ob die einerseits die Kündigung wirksam war, ob der Mieter eventuell berechtigt Widerspruch eingelegt hat und ob der Vermieter vor der Klageerhebung zunächst eine Nachfrist zum Auszug gesetzt hatte. 

War die Kündigung wirksam, liegt kein Härtefall vor und hatte der Vermieter erfolglos eine Nachfrist gesetzt, bekommt der Vermieter Recht und das Gericht erlässt ein Räumungsurteil. Mit diesem Urteil kann der Vermieter dann mithilfe eines Gerichtsvollziehers die Wohnung auch gegen den Willen des Mieters räumen lassen.

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FAQ - Häufige Fragen zum Thema Kündigung eines Wohnraummietvertrags

Bei Fragen zum Mietrecht: Welcher Anwalt in Berlin hilft weiter?

Wenn Sie Fragen zum Mietrecht haben, helfen wir von der Kanzlei Bagusche + Partner Rechtsanwälte in Berlin Ihnen gerne. Unsere erfahrenen und ausschließlich auf das Mietrecht spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Sachverhalt gründlich unter Berücksichtigung aller rechtlichen Gesichtspunkten. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

Wann ist ein Anwalt für Mietrecht in Berlin notwendig?

Ein Anwalt für Mietrecht in Berlin ist immer dann notwendig, wenn Sie rechtliche Hilfe bei allen Fragen im Mietrecht haben. Unsere Anwälte werden den Sachverhalt anhören und anschließend rechtlich einordnen. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, werden die Interessen der Mandanten auch vor Gericht vertreten.

Kann ein Mietvertrag Bestimmungen des Mietrechts ersetzen?

Die wesentlichen Bestimmungen des Mietrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Vermieter und Mieter können einige solcher Bestimmungen durch einen Mietvertrag ersetzen, aber nicht alle. Als Fachanwalt für Mietrecht in Berlin werfen wir gerne einen Blick über den Mietvertrag und prüfen, ob dieser einer rechtlichen Überprüfung standhält.

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