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KATHRIN OTTO

FACHANWÄLTIN FÜR MIET- & WEG-RECHT

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VITA

Rechtsanwältin Kathrin Otto ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partnerin der Kanzlei Bagusche & Partner Rechtsanwälte.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht absolvierte sie 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Saarbrücken und arbeitete danach zehn Jahre in einer wirtschaftsorientierten Kanzlei.

Kathrin Otto beschäftigte sich unter anderem mit rechtlichen Fragen rund um die Immobilie und hatte sich nicht nur mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst, sondern auch mit dem Grundstücksrecht und dem privaten Baurecht, um mit einem besseren Verständnis Rechtsprobleme in der Immobilienwirtschaft zu erfassen und zu bearbeiten. Auch ist sie über Jahre hinweg Beraterin und Vorständin eines Mietervereins und kennt damit die mietrechtlichen Rechtsprobleme auf Seiten der Mieter und Vermieter.

Kathrin Otto spezialisierte sich sodann auf das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie verfügt hier über jahrelange Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Beratung und beim Auftreten vor Gericht.  Ihr wurde im April 2017 von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes der Titel „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.

Seit 2019 ist sie Teil der Kanzlei Bagusche & Partner Rechtsanwälte und konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die  Durchsetzung von Mieter- und Vermieterrechten im Bereich des Wohnungs- als auch Gewerbemietrechts. Auch im WEG-Recht berät sie umfassend - von der Eigentümerversammlung über die Verwaltung bis zu den Besonderheiten der vermieteten Eigentumswohnung.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit, zu denen auch regelmäßige Fortbildungen zählen, ist sie Autorin von wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

PUBLIKATIONEN

Die Eigenbedarfskündigung in ständiger Rechtsprechung- ein Überblick, Bagusche/ Otto, IMR 2024, 177 ff.

Auslegung der Teilungserklärung nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), Otto jurisPR-MietR 8/2024 Anm. 5

Voraussetzung einer Protokollberichtigung, Otto jurisPR-MietR 5/2024 Anm. 5

Das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und die Auswirkungen auf das Mietrecht: Ein Überblick, IMR 2023, 477

Eigentümerversammlung während der Schulferien: Zulässigkeit eines vor Bestandskraft des Erstbeschlusses gefassten abändernden Zweitbeschluss, Otto, jurisPR-MietR 2/2024 Anm. 5

BPR - Anwalt Mietrecht Berlin

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