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VITA
Rechtsanwalt Fabian Bagusche ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem Partner der Kanzlei Bagusche & Partner Rechtsanwälte in Köln und Berlin.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnraummietrecht von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung im Streit um das Mietverhältnis.
Fabian Bagusche studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Bonn, Köln und Paris. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Bezirk des OLG Köln unter anderem mit Auslandsstation bei der deutschen Botschaft in Paris.
Von 2017 bis 2021 war Fabian Bagusche für die Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Köln im Schwerpunkt „Wohnraummietrecht“ tätig.
Fabian Bagusche wurde im November 2019 von der Rechtsanwaltskammer Köln durch nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse die Erlaubnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Miet- & WEG- Recht“
zu führen. Seit 2021 führt Fabian Bagusche zudem das Zertifikat „ Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer.
Fabian Bagusche ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und Immobilien“ im Deutschen Anwaltsverein. Durch seine Tätigkeit als Ausschusssprecher der Arbeitsgemeinschaft „Miet- und WEG- Recht“ des Kölner Anwaltvereins ist Fabian Bagusche überdies für Fortbildungsangebote zu aktuellen Themen des Mietrechts verantwortlich und sorgt für ein stetigen Austausch zwischen der Anwalt- und Richterschaft.
Zudem trägt Rechtsanwalt Fabian Bagusche mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Entwicklung seiner Fachgebiete bei. Durch zahlreiche Diskussionsbeiträge in juristischen Fachzeitschriften ist Rechtsanwalt Fabian Bagusche ebenfalls besonders ausgewiesen. Seine wissenschaftliche Tätigkeit ermöglicht vorausschauende Lösungen im Interesse der Mandantschaft.
PUBLIKATIONEN
▣ Verletzung von Grundrechten bei Versagung von Räumungsschutz trotz ärztlich bestätigter Suizidgefahr, jurisPR- MietR 15/2024, Anm. 2
▣ Fristlose Kündigung wegen überschreitenden Cannabiskonsums im Bereich der eigenen Wohnung, jurisPR- MietR 12/2024, Anm. 2
▣ Die Vorratskündigung beim Eigenbedarf, Bagusche, AnwZert MietR 12/2024, Anm. 2
▣ Wirkung von gesetzesverstärkenden Bestandschutzklauseln ohne tatbestandliche Beschränkung im Mietvertrag, jurisPR- MietR 10/2024, Anm. 2
▣ Die Eigenbedarfskündigung in ständiger Rechtsprechung- ein Überblick, Bagusche/ Otto, IMR 2024, 177 ff.
▣ Mietpreisbremse in Berlin: Anforderungen an eine umfassende Modernisierung, Bagusche, jurisPR-MietR 9/2024 Anm. 1
▣ Vormietauskunft gemäß § 556g BGB: Umfang der Auskunftspflicht des Vermieters im Kontext der Mietpreisbremse, Bagusche, jurisPR-MietR 8/2024 Anm. 1
▣ Kündigungsrecht eines Ladenmieters bei Umnutzung von Einzelhandelsflächen in Büroflächen?, Bagusche, jurisPR-MietR 7/2024 Anm. 3
▣ Verlängerte Räumungsfrist: Verweis auf gerichtsbekannte angespannte Wohnungsmarktlage ersetzt kein hinreichendes Bemühen des Mieters, Bagusche, jurisPR-MietR 6/2024 Anm. 2
▣ Unwirksame Kündigung wegen Mietrückstand bei unzulässig überhöhter Vormiete, Bagusche, jurisPR-MietR 6/2024, Anm. 4
▣ Verzichtswille bei Räumungsvergleichen, Bagusche, jurisPR-MietR 4/2024 Anm. 4
▣ Anforderungen an die Begründung einer Verwertungskündigung, Bagusche, jurisPR-MietR 3/2024 Anm. 6
▣ Unzulässige Vorratskündigung im Wohnraummietrecht, Bagusche, jurisPR-MietR 2/2024 Anm. 6
▣ Schriftformmangel im Gewerbemietvertrag, Bagusche, jurisPR-MietR 1/2024 Anm. 4
▣ Rechtmäßigkeit einer auf Pflegebedarfs gestützten Eigenbedarfskündigung, Bagusche, jurisPR-MietR 25/2023 Anm. 2
▣ Das neue Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") und die Auswirkungen auf das Mietrecht: Ein Überblick, IMR 2023, 477
▣ Kündigungsschaden bei rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarfskündigung- Teil I, MietRB 2022, 300- 305, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Kündigungsschaden bei rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarfskündigung- Teil II, MietRB 2022, 336- 340, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ COVID-19-Pandemie: Anpassung des Pachtzinses wegen Störung der Geschäftsgrundlage, MietRB 2021, 309-120, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Doppelte Schriftformklausel: Konkludente Änderung nur bei übereinstimmenden Parteiwillen, MietRB 2021, 327-328, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ COVID-19-Pandemie: Keine fristlose Kündigung wg. hoheitlicher Maßnahmen, MietRB 2022, 9-10, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ COVID-19-Pandemie: Keine Vertragsanpassung bei enttäuschter Gewinnerzielung, MietRB 2022, 49-50, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Verwertungskündigung: Räumungsklage bei angemessener wirtschaftlicher Verwertung, MietRB 2022, 103-104, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Eigenbedarfskündigung: Darlegungslast bei nachträglichem Entfall, MietRB 2022, 132-133, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei Vermieters Verpflichtung zur Mangelbeseitigung, MietRB 2022, 163, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Mietvertrag: Lückenhafte Vereinbarung schließt konkludente Abrede aus, MietRB 2022, 228, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Eigenbedarfskündigung: Härtegründe nach Widerspruchsfristablauf, MietRB 2022, 278- 279, Verlag Dr. Otto Schmidt
▣ Anm. zu AG Köln: Hundehaltung in Mietwohnung zulässig, IMR 2021, 355, beck-online
▣ Anm. zu AG Duisburg: Vorsicht bei rückständiger Kaution: Nichtzahlung der Kaution stellt einen Kündigungsgrund dar, IMR 2023, 362, beck-online
▣ Anm. zu AG Nienburg: Bedarfsabsicht muss von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen sein, IMR 2023, 407, beck-online
▣ Anm. zu LG Essen: Wirksamkeit der Kündigung trotz Aufrechnung mit Kautionsrückforderungsansprüchen, IMR 2023, 2479, beck-online
▣ Anm. zu AG Bonn: Verzicht auf Folgeansprüche nach Schließung eines Räumungsvergleichs?, IMR 2023, 408
▣ Anm. zu AG Brühl: Mieter soll "ständige Pinkelei" im Garten unterlassen: Keine fristlose Kündigung, IMR 2021, 402, beck-online
▣ Anm. zu AG Köln: Eigenbedarfskündigung: Nicht bei ungerechtfertigter Härte für Mieter, IMR 2021, 316, beck-online
▣ Anm. zu AG Köln: Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift kann zulässig sein!, IMR 2021, 3086, beck-online
▣ Anm. zu LG Köln: Bei Mischmietverhältnis gilt im Zweifel Wohnraummietrecht!. IMR 2021, 3195