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Aktuelle News aus dem Mietrecht, WEG-Recht und Pachtrecht
von Fabian Bagusche

Das Amtsgericht Berlin- Kreuzberg verkürzte eine bereits bewilligte Räumungsfrist aufgrund massiven Fehlverhaltens des zur Herausgabe verurteilten Mieters. Nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin- Kreuzberg stellten die Bedrohungen und Beleidigungen des Mieters einen triftigen Grund zur Verkürzung der Räumungsfrist dar.

von Fabian Bagusche

Mitunter kommt es vor, dass Vermieter ohne einen Räumungstitel zuvor erlangt zu haben, den Mieter ohne vorherige Aufforderung eigenmächtig räumt. Was einige Vermieter jedoch nicht wissen ist, dass mit dieser Vorgehensweise erhebliche Risiken einhergehen. Dabei kann dieser zwar zeitsparender Weg, ohne den langen Weg über das Gericht und den Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen, durchaus teurer werden als der Rechtsweg.

Über einen solchen Fall hat das Amtsgericht Wetter an der Ruhr mit seinem Urteil vom 15.11.2022 (Az.: 3 C 386/18) entschieden.

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