Mehr Infos

News

Bagusche & Partner Rechtsanwälte
Aktuelle News aus dem Mietrecht, WEG-Recht und Pachtrecht
von Fabian Bagusche

Das LG Berlin befasste sich abermals mit der Frage zur Fortgeltung von mietvertraglichen Regelungen in DDR-Mietverträgen.

 

von Fabian Bagusche

Mieter kommen mit der laufenden Miete nicht in Verzug, solange sie die Zahlungsanweisung bis zur Fälligkeit der Miete vornehmen und die Miete dem Konto des Vermieters später - wenn auch erst nach dem Fälligkeitstermin - tatsächlich gutgeschrieben wird.

LG Berlin, Urteil vom 25. April 2023 – 67 S 103/22

 

von Fabian Bagusche

Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.

von Fabian Bagusche

Vermag das Gericht trotz Ausschöpfung der Beweismittel nicht positiv festzustellen, dass der Vermieter aus lauteren Motiven handelt, kann dies die Abweisung der auf Eigenbedarf gestützten Räumungsklage rechtfertigen. (Leitsatz des Gerichts)

von Fabian Bagusche

Die Nutzung einer Wohnung durch eine Bedarfperson bzw. eine von ihr zu gründende Wohngemeinschaft stellt noch keinen hinreichend verfestigten Eigenbedarf dar, wenn über die Details der Nutzung und den Mietzins nicht abschließend gesprochen worden ist.

von Fabian Bagusche

Ist die Räumung einer Wohnung nach einem rechtskräftigen Urteil unabwendbar, sieht das Gesetz für die Mieter die Möglichkeit vor, Räumungsschutz zu beantragen. Hierdurch besteht die Gelegenheit die Räumung zumindest aufzuschieben und damit Zeit zur Genesung oder zum Finden einer neuen Wohnung zu gewinnen.

von Fabian Bagusche

Erneut hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.10.2022 (VIII ZR 307/21) seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt, nach der eine sogenannte Schonfristzahlung zwar eine fristlose Kündigung beseitigt, nicht aber eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung. Mit der Entscheidung haben die Bundesrichter ein Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben und die Rechtsauffassung der Berliner Richter mit deutlichen Worten zurückgewiesen.

von Fabian Bagusche

Das Landgericht Berlin entscheid, dass die Gebrauchsüberlassung an Kinder des Mieters keine Gebrauchsüberlassung an „Dritte“ i. S. v. §§ 540, 553 BGB sei, sofern die Wohnung weiterhin auch vom Mieter genutzt werde.

von Fabian Bagusche

In dem streitgegenständlichen Fall kündigte der Vermieter das langjährige Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Da die Mieterin erst kurz vor Aussprich der Eigenbedarfskündigung eine Fehlgeburt erlitten hatte berief sich auf einen Härtefall i.S.d. § 574 Abs.. 1 BGB, weil sie psychisch schwer angeschlagen sei.

von Fabian Bagusche

Das Amtsgericht Berlin- Kreuzberg verkürzte eine bereits bewilligte Räumungsfrist aufgrund massiven Fehlverhaltens des zur Herausgabe verurteilten Mieters. Nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin- Kreuzberg stellten die Bedrohungen und Beleidigungen des Mieters einen triftigen Grund zur Verkürzung der Räumungsfrist dar.

von Fabian Bagusche

Mitunter kommt es vor, dass Vermieter ohne einen Räumungstitel zuvor erlangt zu haben, den Mieter ohne vorherige Aufforderung eigenmächtig räumt. Was einige Vermieter jedoch nicht wissen ist, dass mit dieser Vorgehensweise erhebliche Risiken einhergehen. Dabei kann dieser zwar zeitsparender Weg, ohne den langen Weg über das Gericht und den Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen, durchaus teurer werden als der Rechtsweg.

Über einen solchen Fall hat das Amtsgericht Wetter an der Ruhr mit seinem Urteil vom 15.11.2022 (Az.: 3 C 386/18) entschieden.

BPR - Anwalt Mietrecht Berlin

Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB
Friedrichstr. 171
10117 Berlin

+49 (0) 30 5444 95 99-0

+49 (0) 30 5444 95 99-99

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Schnell Sicher Effizient - Digitale TOP-Kanzlei
Copyright 2024 Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB. Alle Rechte vorbehalten.

Es werden notwendige Cookies und Matomo Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close